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   LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10   

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https://dejure.org/2010,17549
LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10 (https://dejure.org/2010,17549)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2010 - 13 Sa 220/10 (https://dejure.org/2010,17549)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 13 Sa 220/10 (https://dejure.org/2010,17549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung; außerordentlich; Betriebsratsmitglied; Schlechtleistung; Fehlleistung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG; § 626 Abs. 1 BGB
    Kündigung; außerordentlich; Betriebsratsmitglied; Schlechtleistung; Fehlleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Fehlleistungen bei der Längenkontrolle von Kunststoffbelägen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Fehlleistungen bei der Längenkontrolle von Kunststoffbelägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10
    Im Regelfall können aber Leistungsmängel den Arbeitgeber allenfalls zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen ( vgl. BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 2; ErfK/Müller/Glöge, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 128; Stahlhacke/Preis, 10. Aufl., Rn. 596, 600).

    Denn einerseits liegt der letzte Vorwurf schon fast 2 ½ Jahre zurück, und andererseits ist nach einer einschlägigen Abmahnung wegen Schlechtleistungen ggf. "nur" eine - hier nicht mögliche - ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ( vgl. BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 607/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10
    Bei der gebotenen Interessenabwägung, in der alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen sind, kommt der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen beanstandungsfreier Bestand ein besonderes Gewicht zu; ferner können das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, das Maß der dem Arbeitgeber entstandenen Schädigung sowie die Frage, ob dem Verhalten des Arbeitnehmers eine besondere Verwerflichkeit innegewohnt hat, in Betracht zu ziehen sein ( BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - AP BGB § 626 Nr. 203).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10
    Letztlich wird ihm ein Leistungsmangel vorgeworfen, was den zu beklagenden Vertrauensverlust - anders als z.B. bei Kassenmanipulationen - begrenzt und zumindest noch für die Dauer der fiktiven tariflichen Kündigungsfrist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erwarten lässt ( vgl. BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 62).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 607/02

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach

    Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10
    Denn einerseits liegt der letzte Vorwurf schon fast 2 ½ Jahre zurück, und andererseits ist nach einer einschlägigen Abmahnung wegen Schlechtleistungen ggf. "nur" eine - hier nicht mögliche - ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ( vgl. BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 607/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03

    Verdachtskündigung, Kündigung wegen Schlechtleistung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.06.2010 - 13 Sa 220/10
    Im Regelfall können aber Leistungsmängel den Arbeitgeber allenfalls zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen ( vgl. BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 2; ErfK/Müller/Glöge, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 128; Stahlhacke/Preis, 10. Aufl., Rn. 596, 600).
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